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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Finest Petfoods ist offizieller Distributor und Importeur von Pawfect in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Spanien, Portugal, Österreich und der Schweiz.

Identität des Unternehmers

CePeBe B.V.

Hongkongstraat 25

3047 BR Rotterdam

Telefonnummer: +31 (0)10 310 7920

Email-Adresse: info@finestpetfoods.com

(Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr)

Handelsregister: 81349505

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL862053298B01

IBAN-Nummer: NL93RABO0161958117

Artikel 1 - Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:

„Wiederverkäufer“: die Gegenpartei, die eine natürliche und/oder juristische Person ist und handelt im Namen eines Kunden von Finest Petfoods, der ein Fachhandel für Heimtierbedarf im weitesten Sinne des Wortes führt, hiernach auch als Nehmer oder Käufer bezeichnet.

Artikel 2 - Anwendbarkeit dieser Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen CePeBe B.V., nachfolgend als „Finest Petfoods“ bezeichnet, und dem Nehmer. Diese Bedingungen wurden von Finest Petfoods und dem Kunden für anwendbar erklärt, durch Veröffentlichung.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich zwischen Finest Petfoods und dem Käufer, niemals zwischen Dritten, Lieferant und Käufer.

Artikel 3 - Angebot und Annahme

Die von Finest Petfoods erstellten Angebote sind freibleibend; sie sind 14 Tage gültig, es sei denn, es wurde etwas anderes angegeben, wie bei Frischwaren. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Die Angebote von Finest Petfoods gelten als angenommen mit der Bestellung: schriftlich (per Post oder Fax), oder mündlich (beispielsweise telefonisch) oder durch eine schriftliche vorbehaltlose Annahme (per Post oder Fax) oder durch branchenübliche Annahme (beispielsweise telefonisch). Finest Petfoods ist nicht verpflichtet, zu einem angegebenen Preis zu liefern, wenn klar ist, dass dieser Preis auf einem Setz- oder Schreibfehler beruht.

Artikel 4 - Lieferung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß dem Konditionsblatt, beim Käufer.

  2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekauften Waren in dem Moment anzunehmen, in dem sie ihm geliefert oder gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Sollte die Gegenpartei die Annahme verweigern oder nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen sein, die für die Lieferung notwendig sind, werden die Waren auf Risiko der Gegenpartei gelagert. In diesem Fall haftet die Gegenpartei für alle zusätzlichen Kosten, einschließlich Lagerkosten.

Artikel 5 - Lieferzeit

Eine vereinbarte Lieferzeit ist keine verbindliche Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss der Käufer Finest Petfoods schriftlich in Verzug setzen, wenn er dies wünscht. Verzögerungen bei der Lieferung / Zustellung, soweit diese in angemessenen Grenzen bleiben, können für den Käufer kein Grund zur Auflösung des Vertrags sein.

Artikel 6 - Teillieferungen

Finest Petfoods ist berechtigt, verkaufte Waren in Teilen zu liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Werden die Waren in Teilen geliefert, ist Finest Petfoods berechtigt, jeden Teil gesondert zu fakturieren. Finest Petfoods wird den Nehmer im Voraus bei Teillieferungen informieren.

Artikel 7 - Muster und Beispiele

Wenn von Finest Petfoods ein Muster oder Beispiel gezeigt oder bereitgestellt wurde, wird vermutet, dass dies nur zur Veranschaulichung gezeigt oder bereitgestellt wurde; die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von dem Muster oder Beispiel abweichen, es sei denn, es wurde ausdrücklich angegeben, dass gemäß dem gezeigten oder bereitgestellten Muster oder Beispiel geliefert wird. Geringfügige im Handel übliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Farben und Größen sind vorbehalten.

Artikel 8 - Änderungen der zu liefernden Waren

Finest Petfoods ist berechtigt, Waren zu liefern, die von denen im Kaufvertrag abweichen. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und eine Ware geliefert wird, die wesentlich von der vereinbarten Ware abweicht, ist der Käufer berechtigt, den Kaufvertrag bezüglich dieser Ware zu kündigen. Der Käufer hat dieses Recht für 5 Tage, nachdem er die Abweichung entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können. Bei Frischwaren gilt, dass der Käufer das Kündigungsrecht nur unmittelbar nach Lieferung hat, wenn die Ware wesentlich abweicht. Finest Petfoods wird den Käufer im Voraus informieren, wenn Lieferungen von dem Kaufvertrag abweichen.

Artikel 9 - Beendigung des Vertrags

Die Forderungen von Finest Petfoods gegen den Käufer sind in folgenden Fällen sofort fällig:

  1. wenn Finest Petfoods nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die zu der begründeten Befürchtung führen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;

  2. wenn Finest Petfoods bei Abschluss des Vertrags Sicherheiten für die Erfüllung verlangt hat und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist. In den genannten Fällen ist Finest Petfoods berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, unbeschadet des Rechts von Finest Petfoods, Schadensersatz zu fordern.

  3. wenn sich Umstände in Bezug auf Personen und/oder Materialien ergeben, deren sich Finest Petfoods bei der Ausführung des Vertrags bedient oder üblicherweise bedient, die von solcher Art sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich oder derart beschwerlich und/oder unverhältnismäßig kostspielig wird, dass die Einhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, ist der Nehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Artikel 10 - Garantie

  1. Finest Petfoods garantiert, dass die von ihr verkauften Waren den den Parteien bekannten und/oder gewöhnlichen Qualitätsanforderungen während einer angemessenen Frist, variierend je nach Produkt, entsprechen.

  2. Von der Garantie ausgeschlossen sind: Tagesfrische Produkte und/oder Produkte, die im Allgemeinen mit Anforderungen zusammenhängen. Alle Anforderungen liegen vollständig in der Verantwortung des Käufers, nach der Lieferung.

  3. Wenn die in Absatz 1 genannte Garantie gilt und die Sache einen Mangel aufweist, ist Finest Petfoods verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem der Käufer den Mangel gemeldet hat, die Sache zu reparieren.

  4. Der Käufer kann nur Ersatz der Sache oder Kündigung des Kaufvertrags verlangen, wenn:

    1. der Verkäufer zweimal erfolglos versucht hat, den gleichen Mangel zu beheben, und dieser Mangel schwerwiegend genug ist, um einen Ersatz oder die Kündigung zu rechtfertigen, oder

    2. wenn der Käufer nachweist, dass die Sache so viele Mängel aufweist oder aufwies, dass sie nicht dem Vertrag entspricht und diese Mängel den Ersatz oder die Kündigung rechtfertigen.

  5. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer den Schaden durch unsachgemäße Handhabung einer garantiert gedeckten Sache verursacht.

  6. Der Käufer muss nachweisen, dass die Sache innerhalb der Garantiezeit einen Mangel aufweist, wodurch diese Garantie gilt. Die Garantie entfällt, wenn die eventuell wesentliche Typ- oder Seriennummer oder Chargennummer einer Sache entfernt oder geändert wurden.

  7. Die Garantie erlischt bei nicht-haushaltsmäßigem Gebrauch, professionellem Gebrauch oder Vermietung der Sache.

Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt

  1. Die von Finest Petfoods gelieferten Waren bleiben Eigentum von Finest Petfoods, bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus den geschlossenen Kaufverträgen erfüllt hat:

    1. die Gegenleistung(en) in Bezug auf die gelieferte oder zu liefernde Sache / Sachen selbst,

    2. die Gegenleistung(en) in Bezug auf den Kaufvertrag / die Kaufverträge,

    3. gegebenenfalls Forderungen wegen Nichterfüllung des Käufers aus Kaufvertrag(en).

Artikel 12 - Mängel und Reklamationsfristen

  1. Der Käufer hat die gekauften Waren bei Lieferung - oder so bald wie möglich danach - zu (lassen) untersuchen. Dabei hat die Gegenpartei zu überprüfen, ob die Lieferung dem Vertrag entspricht, nämlich:

    1. ob die richtigen Sachen geliefert wurden;

    2. ob die gelieferten Sachen in Bezug auf die Menge (beispielsweise die Anzahl und die Menge) mit dem Vereinbarten übereinstimmen;

    3. ob die gelieferten Sachen den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen oder - wenn diese fehlen - den Anforderungen entsprechen, die für einen normalen Gebrauch und/oder Handelszwecke gestellt werden dürfen.

  2. Werden sichtbare Mängel oder Fehler festgestellt, dann muss der Käufer im Fall von Frischeprodukten sofort und in allen anderen Fällen nach 2 Tagen schriftlich nach Lieferung Finest Petfoods darüber informieren.

  3. Mängel, die nicht sichtbar sind, muss der Käufer im Fall von Frischeprodukten sofort und in allen anderen Fällen innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich an Finest Petfoods melden.

  4. Auch wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, bleibt ihre Verpflichtung zur Zahlung und zur Abnahme der getätigten Bestellungen bestehen. Waren können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an Finest Petfoods zurückgesandt werden.

Artikel 13 - Preiserhöhung

Wenn Finest Petfoods und die Gegenpartei einen bestimmten Preis vereinbaren, ist Finest Petfoods dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen. Finest Petfoods kann den bei Lieferung geltenden Preis gemäß ihrer zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste berechnen. Bei Preiserhöhungen informiert Finest Petfoods den Käufer nach Möglichkeit vor der Lieferung.

Artikel 14 - Verpackung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Leihverpackungen innerhalb von 14 Tagen leer und in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Verpackung nicht nach, gehen alle daraus resultierenden Kosten zu seinen Lasten.

  2. Solche Kosten sind unter anderem die Kosten aus verspäteter Rücksendung und die Kosten für Ersatz, Reparatur oder Reinigung.

Artikel 15 - Zahlung

  1. Sofern Finest Petfoods nichts anderes verlangt, muss die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum durch gesetzliches Zahlungsmittel bei Finest Petfoods oder durch Überweisung des geschuldeten Betrags auf das Konto mit der Nummer NL93 RABO 0161 9581 17 zugunsten von Finest Petfoods erfolgen. Ist vom Käufer eine Einzugsermächtigung erteilt, wird der geschuldete Betrag von Finest Petfoods innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum automatisch eingezogen.

  2. Nach Ablauf von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum gerät der Käufer in Verzug. Der Käufer schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs über den fälligen Betrag eine Verzugszinsen von 2 % pro Monat, mindestens jedoch 50,- € exkl. Umsatzsteuer. Bei Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers erlöschen seine Verpflichtungen.

  3. Zahlungen müssen ohne Abzug oder Verrechnung erfolgen.

  4. Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen werden stets zur Abdeckung von Zinsen und Kosten verwendet und in zweiter Linie von fälligen und älteren Rechnungen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass die Zahlung sich auf eine später Rechnung bezieht.

Artikel 16 - Kreditbeschränkung

Finest Petfoods ist berechtigt, eine Kreditbeschränkungszuschlag von 2 % zu berechnen, der nicht fällig wird bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum oder bei Zahlung via Lastschrift.

Artikel 17 - Entschädigungen und Inkassokosten

  1. 1. Wenn der Käufer mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten zur außergerichtlichen Erfüllung zu Lasten des Käufers. In jedem Fall schuldet der Käufer:

  • über die ersten 3.000 € 15%

  • über den Mehrbetrag bis zu 6.000 € 12%

  • über den Mehrbetrag bis zu 15.000 € 9%

  • über den Mehrbetrag bis zu 30.000 € 8%

  • über den Mehrbetrag bis zu 60.000 € 7%

  • über den Mehrbetrag oberhalb von 60.000 € 6%

Wenn Finest Petfoods nachweist, dass höhere Kosten angefallen sind, welche Vernünftigerweise notwendig waren, kommen auch diese Kosten zu Lasten des Käufers.

Der Käufer schuldet dem Verkäufer die vom Verkäufer in allen Instanzen verursachten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.

Artikel 18 - Haftung

  1. Für Mängel an gelieferten Waren gilt die Haftung gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen.

  2. Für die Haftung in Bezug auf zusätzliche Dienstleistungen ist sie auf den Betrag der von der Versicherung geleisteten Auszahlung begrenzt, soweit diese Haftung durch die Versicherung gedeckt wird. Wenn die Versicherung in einem bestimmten Fall keine Deckung bietet oder nicht auszahlt, wird die Haftung auf die Absätze 3 und 4 dieses Artikels beschränkt.

  3. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Finest Petfoods zurückzuführen ist.

  4. Ansonsten gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

Artikel 19 - Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt wird verstanden: Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtung hindern und die nicht von Finest Petfoods zu vertreten sind. Dazu gehören (auch wenn diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren):

    1. Wilde Streiks oder politische Streiks im Unternehmen von Finest Petfoods.

    2. Streiks in anderen Unternehmen als dem von Finest Petfoods.

    3. Ein allgemeiner Mangel an benötigten (Frische)Produkten und anderen für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Sachen oder Dienstleistungen;

    4. Unvorhergesehene Stagnation bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen Finest Petfoods abhängig ist und allgemeine Transportprobleme.

  2. Finest Petfoods ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung verhindern, eintreten, nachdem Finest Petfoods ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

  3. Während höherer Gewalt werden die Lieferungs- und anderen Verpflichtungen von Finest Petfoods ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen von Finest Petfoods durch höhere Gewalt nicht möglich ist, einen Monat überschreitet, sind beide Parteien berechtigt, den Kaufvertrag aufzulösen, ohne dass eine Schadensersatzverpflichtung besteht.

  4. Wenn Finest Petfoods bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise ihre Verpflichtungen erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten bzw. lieferbaren Teil gesondert zu berechnen und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handelte. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte bzw. lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.

Artikel 20 - Streitbeilegung

Abweichend von den gesetzlichen Regeln zur Zuständigkeit der Zivilgerichte wird jeder Streit zwischen Käufer und Verkäufer, wenn das Gericht zuständig ist, durch das Gericht in Rotterdam entschieden. Finest Petfoods bleibt jedoch berechtigt, den Käufer vor einem anderen nach dem Gesetz oder einem anwendbaren internationalen Vertrag zuständigen Gericht zu verklagen.

Artikel 21 - Anwendbares Recht

Auf jeden Vertrag zwischen Finest Petfoods und dem Käufer ist niederländisches Recht anwendbar.

Artikel 22 - Änderung der Bedingungen

Finest Petfoods ist berechtigt, Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen, wenn ein Gesetz, Vertrag oder allgemein zwingende Regel dies erforderlich macht. Die Änderungen treten 14 Tage nach Zusendung der neuen Bedingungen an den Käufer durch Finest Petfoods in Kraft.